20.01.20
Die Auflösungsgrenze des Auges
Die Auflösungsgrenze des Auges ist für Fotografen interessant, weil sie als Vergleichsparameter für die Megapixelzahlen herangezogen wird. Ein gesundes Auge kann bis zu einem winzigen Abstand zwischen zwei Punkten von einer Bogenminute differenzieren. Einige wenige Personen erkennen auch noch Nuancen mit einem minimalen Abstand von einer halben Bogenminute.
Eine Bogenminute meint den 60. Teil eines Grades. Wenn Sie sich ein Geodreieck nehmen und zwei Punkte markieren, die einen Winkel von einem Grad darstellen, dann ist der 60. Teil dieser Strecke einer Bogenminute entsprechend.
Das menschliche Auge kann nur genau mittig exakt scharf stellen. Texte und Strukturen am Sehfeldrand erscheinen unscharf. Der Blick auf ein Bild an der Wand muss mindestens in einem Winkel von 50 ° stattfinden, um zwei Punkte mit einem Abstand von einer Bogenminute noch genau erkennen zu können.
Damit ergibt sich folgende Berechnung für die Pixel: 50 x 60 = 3000 Pixel. Diese Auflösung reicht aus, um in dem Abstand mit gegebenem Winkel diesen Bildausschnitt scharf zu sehen.
Exkurs: Malen Sie sich auf ein Postit zwei Punkte untereinander und kleben Sie diesen an die Wand. Verändern Sie Ihren Standpunkt. Dann werden Sie feststellen, in welchem Betrachtungswinkel Sie noch zwei Punkte ausmachen können und wann die Punkte als Linie erscheinen.
Zum Vergleich: Das Bild einer Kamera im 3-2 Format entspricht einer Auflösung von 4,2 Megapixeln. Sollte jetzt ein Mensch Abstände bis zu einer halben Bogenminute ausmachen können, dann verdoppelt sich bei der Berechnung der 3000 Pixel die Auflösung.
Große Poster sollten daher mit einem hochauflösendem Objektiv an der Kamera fotografiert werden, sonst entsteht der Kästcheneffekt.
Merke: Mit der Bildschärfe wird beschrieben, wie gut ein System es schafft, zwei nebeneinander liegende Punkte getrennt wiederzugeben.
Wie gut zwei Punkte, die ganz nah bei einander liegen, noch als einzelne Objekte wahrgenommen werden können, beschreibt das Auflösungsvermögen.
Ein Synonym für die Auflösungsgrenze ist die Trennschärfe.